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Donnerstag, 31. März 2011

Titel: BVerfG zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen und zur Dreiteilungsmethode
Az.: Az. 1 BvR 918/10 
Fundstellen FamRZ 2011, 437
Vorschriften §§ 1578, 1581, 1569, 1609 BGB, § 31 BVerfGG
Kurzbe-
schreibung
Der Gesetzgeber knüpft mit § 1578 BGB nach wie vor bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung an. Nachträglich eintretende Veränderung prägen diese Verhältnisse nur, wenn sie mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren. Der Ehegattenunterhalt einer neuen Ehe prägt nicht.
weitere
Stichworte
Eheprägung, Bedarf, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit, Mangelfall
Seminarskript

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