Titel: | BVerfG zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen und zur Dreiteilungsmethode |
Az.: | Az. 1 BvR 918/10 |
Fundstellen | FamRZ 2011, 437 |
Vorschriften | §§ 1578, 1581, 1569, 1609 BGB, § 31 BVerfGG |
Kurzbe- schreibung | Der Gesetzgeber knüpft mit § 1578 BGB nach wie vor bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung an. Nachträglich eintretende Veränderung prägen diese Verhältnisse nur, wenn sie mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren. Der Ehegattenunterhalt einer neuen Ehe prägt nicht. |
weitere Stichworte | Eheprägung, Bedarf, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit, Mangelfall |
Seminarskript |
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