Titel: | OLG Oldenburg: Elterngeld und Unterhalt |
Az.: | Az. 9 UF 79/100 |
Fundstellen | BeckRS 2011, 00088 |
Vorschriften | § 11 BEEG |
Kurzbe- schreibung | Wer Elterngeld bezieht und entweder unterhaltspflichtig ist oder Unterhalt bekommt, der hat einen Freibetrag, den er sich nicht auf Unterhalt oder Einkommen anrechnen lassen muss. |
weitere Stichworte | Anrechnung Verwirkung Unterhalt |
Seminarskript |
Sie haben noch kenen freigeschalteten Zugang zu den Seminarinhalten? Wie Sie die Seminarskripten abonnieren können und was es kostet, erfahren Sie hier.