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Samstag, 5. März 2011

BGH: Betreuungsunterhalt kann nicht nach § 1578 b BGB befristet werden.

Titel: BGH: Betreuungsunterhalt kann nicht nach § 1578 b BGB befristet werden.
Az.: XII ZR 20/09
Fundstellen NJW 2010, 3369, NJW-Spezial 2011, 69
Vorschriften § 1570 I 2 BGB, § 1578 b BGB
Kurzbe-
schreibung
Unterhalt nach § 1570 I 2 BGB wird unter Billigkeitsgesichtspunkten gewährt und kann deswegen nicht zugleich unter denselben Billigkeitsgesichtspunkten nach § 1578 b BGB wieder gekürzt oder befristet werden.
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