Titel: | OLG Stuttgart: Auch nicht ausgeglichene Anrechte bestimmen den Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs |
Az.: | 11 WF 153/10 |
Fundstellen | BeckRS 2010, 28840 |
Vorschriften | § 50 FamGKG |
Kurzbe- schreibung | Jedes Versorgungsrecht, das Thema im Versorgungsausgleich ist, erhöht den Gegenstandswert, auch wenn es nicht ausgeglichen wird. |
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