Titel: | OLG Brandenburg: Elterngeld und Unterhalt - wieviel wird verrechnet? |
Az.: | 9 UF 79/100 |
Fundstellen | BeckRS 2011, 00088 |
Vorschriften | § 11 BEEG |
Kurzbe- schreibung | Bei der Berechnung von Unterhalt bleibt Elterngeld in Höhe eines Sockelbetrags von € 300,00 außer Ansatz (in Höhe von 150,00, wenn der Bezugsberechtigte den Elterngeld-Bezug auf 2 Jahre streckt). |
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