| Titel: | OLG Brandenburg: Elterngeld und Unterhalt - wieviel wird verrechnet? |
| Az.: | 9 UF 79/100 |
| Fundstellen | BeckRS 2011, 00088 |
| Vorschriften | § 11 BEEG |
| Kurzbe- schreibung | Bei der Berechnung von Unterhalt bleibt Elterngeld in Höhe eines Sockelbetrags von € 300,00 außer Ansatz (in Höhe von 150,00, wenn der Bezugsberechtigte den Elterngeld-Bezug auf 2 Jahre streckt). |
| weitere Stichworte | |
| Seminarskript in Vorbereitung |
Sie haben noch kenen freigeschalteten Zugang zu den Seminarinhalten? Wie Sie die Seminarskripten abonnieren können und was es kostet, erfahren Sie hier.