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Samstag, 5. März 2011

BVerfG: Im Sorgerechtsverfahren darf den Eltern nicht auferlegt werden, eine Psychotherapie zu absolvieren

Titel:
BVerfG: Im Sorgerechtsverfahren darf den Eltern nicht auferlegt werden, eine Psychotherapie zu absolvieren
Az.: 1 BvR 1572/10
Fundstellen BeckRS 2011, 48089 , FamRZ 2011,179
Vorschriften Art. 2 GG, 1 I GG, § 1666 BGB
Kurzbe-
schreibung
Die Anordnung einer Psychotherapie im Sorgerechtsverfahren verstößt gg. Art. 2 GG
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