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Samstag, 5. März 2011

BGH: Trotz Fehlens ehebedingter Nachteile keine Befristung des Unterhalts nach § 1578 b BGB

Titel: BGH: Trotz Fehlens ehebedingter Nachteile keine Befristung des Unterhalts nach § 1578 b BGB
Az.: XII ZR 202/08
Fundstellen
Vorschriften § 1578 b BGB
Kurzbe-
schreibung
Die Kürzung des Unterhalts nach § 1578 b BGB erfolgt unter Billigkeitsgesichtspunkten. Das Fehlen eines ehebedingten Nachteils ist nur ein möglicher Gesichtspunkt. Auch wenn keine ehebedingten Nachteile mehr vorliegen kann aus anderen Gesichtspunkten heraus eine Kürzung des Unterhalts ausgeschlossen sein.
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Stichworte
Seminarskript

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