Titel: | BGH: Trotz Fehlens ehebedingter Nachteile keine Befristung des Unterhalts nach § 1578 b BGB |
Az.: | XII ZR 202/08 |
Fundstellen | |
Vorschriften | § 1578 b BGB |
Kurzbe- schreibung | Die Kürzung des Unterhalts nach § 1578 b BGB erfolgt unter Billigkeitsgesichtspunkten. Das Fehlen eines ehebedingten Nachteils ist nur ein möglicher Gesichtspunkt. Auch wenn keine ehebedingten Nachteile mehr vorliegen kann aus anderen Gesichtspunkten heraus eine Kürzung des Unterhalts ausgeschlossen sein. |
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