Titel: | OLG Schleswig: In einem Vaterschaftsverfahren ist die Beiordnung eines Anwalts im Rahmen der VKH regelmäßig erforderlich |
Az.: | 13 WF 134/10, |
Fundstellen | BeckRS 2010, 28240 |
Vorschriften | § 78 II FamFG |
Kurzbe- schreibung | Da in Vaterschaftsverfahren Gutachten erholt werden, deren Auswertung fachmännische Kenntnisse erfordern, muss regelmäüßig ein Anwalt beigeordnet werden. |
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