Titel: | BGH: Beschränkung der Revision auf einen Teil des Zugewinnausgleichs unzulässig. |
Az.: | XII ZR 170/09 |
Fundstellen | NJW 2011, 601, FamRZ 2011, 81 |
Vorschriften | BGB § 1376 | BGB § 1568b | ZPO § 287 |
Kurzbe- schreibung | Der Anspruch auf Zugewinnausgleich beruht auf einer Saldierung verschiedener, von den Ehegatten in der Ehe erworbener Vermögenspositionen. Er bildet aber insgesamt einen einheitlichen Anspruch und damit einen im Grundsatz unteilbaren Streitgegenstand, der nur insgesamt zur Überprüfung durch die Revision gestellt werden kann. Eine Beschränkung auf eine Verrechnungsposition ist unzulässig. |
weitere Stichworte | |
Seminarskript in Vorbereitung |
Sie haben noch kenen freigeschalteten Zugang zu den Seminarinhalten? Wie Sie die Seminarskripten abonnieren können und was es kostet, erfahren Sie hier.