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Samstag, 5. März 2011

BGH: Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen hinsichtlich des Einkommens seines neuen Ehegatten

Titel: BGH: Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen hinsichtlich des Einkommens seines neuen Ehegatten
Az.: XII ZR 124/08
Fundstellen
Vorschriften § 1605 I 1 BGB
Kurzbe-
schreibung
Kann der Pflichtige den Bedarf aus seinem Einkommen nicht decken, ist er verpflichtet, Auskunft über das Einkommen seines neuen Ehegatten zu geben, damit ermittelt werden kann, ob der ihm in der neuen Ehe zustehende Familienunterhalt zur Deckung des Bedarfs beitragen kann.
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