Titel: | OLG Zweibrücken: Kein Abbruch des Studiums, um Kindesunterhalt zahlen zu können. |
Az.: | 6 UF 72/10 |
Fundstellen | BeckRS 2010, 30339 |
Vorschriften | § 1603 II BGB |
Kurzbe- schreibung | Der studierende Vater eines minderjährigen Kindes muss nicht sein Studium abbrechen und arbeiten, um den Kindesunterhalt finanzieren zu können. |
weitere Stichworte | Verschärfte Erwerbspflicht, Erwerbsobliegenheit, |
Seminarskript |
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