| Titel: | OLG Zweibrücken: Kein Abbruch des Studiums, um Kindesunterhalt zahlen zu können. |
| Az.: | 6 UF 72/10 |
| Fundstellen | BeckRS 2010, 30339 |
| Vorschriften | § 1603 II BGB |
| Kurzbe- schreibung | Der studierende Vater eines minderjährigen Kindes muss nicht sein Studium abbrechen und arbeiten, um den Kindesunterhalt finanzieren zu können. |
| weitere Stichworte | Verschärfte Erwerbspflicht, Erwerbsobliegenheit, |
| Seminarskript |
Sie haben noch kenen freigeschalteten Zugang zu den Seminarinhalten? Wie Sie die Seminarskripten abonnieren können und was es kostet, erfahren Sie hier.