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Samstag, 5. März 2011

OLG Zweibrücken: Kein Abbruch des Studiums, um Kindesunterhalt zahlen zu können.

Titel: OLG Zweibrücken: Kein Abbruch des Studiums, um Kindesunterhalt zahlen zu können.
Az.: 6 UF 72/10
Fundstellen BeckRS 2010, 30339
Vorschriften § 1603 II BGB
Kurzbe-
schreibung
Der studierende Vater eines minderjährigen Kindes muss nicht sein Studium abbrechen und arbeiten, um den Kindesunterhalt finanzieren zu können.
weitere
Stichworte
Verschärfte Erwerbspflicht, Erwerbsobliegenheit,
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