Titel: | OLG Köln: Je länger der ausgezogene Ehegatte mit dem Wohnungszuweisungsantrag wartet, desto weniger Erfolg hat der Antrag |
Az.: | 4 WF 160/10 |
Fundstellen | BeckRS 2010, 23556, FamRZ 2011, 118 |
Vorschriften | § 1361 b BGB |
Kurzbe- schreibung | Wer aus der Ehewohnung auszieht und mit einem Wohnungszuweisungsantrag nahezu 6 Monate zuwartet, der zeigt, dass er die Wohnung nicht dringend benötigt und dass der derzeitige Zustand für ihn erträglich ist. |
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