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Samstag, 5. März 2011

OLG Köln: Je länger der ausgezogene Ehegatte mit dem Wohnungszuweisungsantrag wartet, desto weniger Erfolg hat der Antrag

Titel: OLG Köln: Je länger der ausgezogene Ehegatte mit dem Wohnungszuweisungsantrag wartet, desto weniger Erfolg hat der Antrag
Az.: 4 WF 160/10
Fundstellen BeckRS 2010, 23556, FamRZ 2011, 118
Vorschriften § 1361 b BGB
Kurzbe-
schreibung
Wer aus der Ehewohnung auszieht und mit einem Wohnungszuweisungsantrag nahezu 6 Monate zuwartet, der zeigt, dass er die Wohnung nicht dringend benötigt und dass der derzeitige Zustand für ihn erträglich ist.
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