Titel: | BGH: Fristversäumnis und mehrere für die Überwachung Zuständige |
Az.: | XII ZB 143/10 und XII ZB 177/10 |
Fundstellen | BeckRS 2010, 28296, NJW 2011, 385, |
Vorschriften | 85, II 233 |
Kurzbe- schreibung | Kann nicht genau geklärt werden,wer eine Frist gestrichen hat, obwohl sie noch nicht erledigt war, kann dem fristversäumenden Anwalt wegen Organisationsverschuldens keine Wiedereinsetzung gewährt werden. |
weitere Stichworte | |
Seminarskript |
Sie haben noch kenen freigeschalteten Zugang zu den Seminarinhalten? Wie Sie die Seminarskripten abonnieren können und was es kostet, erfahren Sie hier.