| Titel: | BGH: Fristversäumnis und mehrere für die Überwachung Zuständige |
| Az.: | XII ZB 143/10 und XII ZB 177/10 |
| Fundstellen | BeckRS 2010, 28296, NJW 2011, 385, |
| Vorschriften | 85 II, 233 |
| Kurzbe- schreibung | Kann nicht genau geklärt werden,wer eine Frist gestrichen hat, obwohl sie noch nicht erledigt war, kann dem fristversäumenden Anwalt wegen Organisationsverschuldens keine Wiedereinsetzung gewährt werden. |
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