Titel: | OLG Braunschweig: Kindesunterhalt wird auch im Berufsgrundbildungsjahr geschuldet |
Az.: | 2 UF 38/09 |
Fundstellen | FamRZ 2011, 119 |
Vorschriften | §§ 1602, 1610 BGB |
Kurzbe- schreibung | Auch wer das Berufsgrundschuljahr absolviert, verfolgt seine Ausbildung konsequent. Daher hat er Anspruch auf Kindesunterhalt |
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