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Samstag, 5. März 2011

OLG Braunschweig: Kindesunterhalt wird auch im Berufsgrundbildungsjahr geschuldet

Titel: OLG Braunschweig: Kindesunterhalt wird auch im Berufsgrundbildungsjahr geschuldet
Az.: 2 UF 38/09
Fundstellen FamRZ 2011, 119
Vorschriften §§ 1602, 1610 BGB
Kurzbe-
schreibung
Auch wer das Berufsgrundschuljahr absolviert, verfolgt seine Ausbildung konsequent. Daher hat er Anspruch auf Kindesunterhalt
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