Titel: | OLG Düsseldorf : Anwaltsauftrag für Räumungsprozess ist Geschäft nach § 1357 I BGB |
Az.: | I-24-U 194/09 |
Fundstellen | FamRZ 2011, 35 |
Vorschriften | § 1357 I BGB |
Kurzbe- schreibung | Erteilt ein Ehegatten einem Anwalt den Auftrag, die Vertretung in einem Räumungsprozess hinsichtlich der Ehewohnung zu übernehmen, haftet auch der andere Ehegatte für die Anwaltskosten nach § 1357 I BGB |
weitere Stichworte | Schlüsselgewalt, Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs |
Seminarskript |
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