| Titel: | OLG Düsseldorf : Anwaltsauftrag für Räumungsprozess ist Geschäft nach § 1357 I BGB |
| Az.: | I-24-U 194/09 |
| Fundstellen | FamRZ 2011, 35 |
| Vorschriften | § 1357 I BGB |
| Kurzbe- schreibung | Erteilt ein Ehegatten einem Anwalt den Auftrag, die Vertretung in einem Räumungsprozess hinsichtlich der Ehewohnung zu übernehmen, haftet auch der andere Ehegatte für die Anwaltskosten nach § 1357 I BGB |
| weitere Stichworte | Schlüsselgewalt, Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs |
| Seminarskript |
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