| Titel: | OLG Brandenburg zum Einsatz von Bausparguthaben im Rahmen der PKH |
| Az.: | 9 WF 129/10 |
| Fundstellen | FamRZ 2011, 52 |
| Vorschriften | |
| Kurzbe- schreibung | Bausparguthaben sind zur Prozessfinanzierung einzusetzen, es sei denn, sie sind in eine bestehende Baufinanzierung bereits zwingend eingebunden. |
| weitere Stichworte | |
| Seminarskript |
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