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Samstag, 5. März 2011

OLG Brandenburg zum Einsatz von Bausparguthaben im Rahmen der PKH

Titel: OLG Brandenburg zum Einsatz von Bausparguthaben im Rahmen der PKH
Az.: 9 WF 129/10 
Fundstellen FamRZ 2011, 52
Vorschriften
Kurzbe-
schreibung
Bausparguthaben sind zur Prozessfinanzierung einzusetzen, es sei denn, sie sind in eine bestehende Baufinanzierung bereits zwingend eingebunden.
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Stichworte
Seminarskript

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