Titel: | BGH: Voreheliche berufliche Veränderung kann keinen ehebedingten Nachteil begründen |
Az.: | XII ZR 202/08 |
Fundstellen | NJW 2011, 147, NJW-Spezial 2010, 740, FamFR 2010, 533 |
Vorschriften | |
Kurzbe- schreibung | Wer schon vorehelich um der (außerehelichen) Partnerschaft willen seinen Job aufgibt, erleidet dadurch im Hinblick auf die spätere Ehe keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578 b BGB |
weitere Stichworte | |
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