Titel: | OLG München: Terminsgebühr für außergerichtliche Verhandlungen auch bei freigestellter mündlicher Verhandlung |
Az.: | 11 WF 331/10 |
Fundstellen | BeckRS 2010, 21113 |
Vorschriften | RVG Vorbem. 3III | RVG VV Nr. 3104 |
Kurzbe- schreibung | Anwälte die im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens außergerichtlich verhandeln, verdienen die Terminsgebühr auch dann, wenn die Verfahrensordnung einen Termin nicht zwingend vorsieht. |
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