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Donnerstag, 31. März 2011

Von der scheidungswilligen Ehefrau zur trauernden Witwe

Titel: Von der scheidungswilligen Ehefrau zur trauernden Witwe
Az.: XII ZB 136/09
Fundstellen NJW-RR 2011, 148 = NJW-Spezial 2011, 100
Vorschriften ZPO a. F. §§ 619, 629 a ; FamFG § 131,  145
Kurzbe-
schreibung
Wer nur gegen Teile des Scheidungsbeschlusses Rechtsmittel einlegt und nicht gegen die Scheidung selbst, für den wird der Scheidungsausspruch rechtskräftig. Er kann sich im Falle des Todes des Ehepartners nicht darauf berufen, er sei noch verheiratet gewesen.
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Stichworte
Beschwerde, Berufung, Frist, Berufungsbegründungsfrist
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Umgang mit und Unterhalt für den Familienhund

Titel: Umgang mit und Unterhalt für den Familienhund
Az.: Az. II-10 WF 240/10
Fundstellen Internet
Vorschriften
Kurzbe-
schreibung
Ein Umgangsrecht mit dem Familienhund gibt es nicht. Hat ein Elternteil dem Kind einen Hund geschenkt, dann können ggf. die Haltungskosten vom anderen - betreuenden - Elternteil als Mehrbedarf geltend gemacht werden. 
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Stichworte
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OLG Stuttgart - Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren

Titel: OLG Stuttgart - Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren
Az.: 8 WF 133/10
Fundstellen BeckRS 2010, 22335
Vorschriften VV 3104
Kurzbe-
schreibung
Trotz freigestellter mündlicher Verhandlung fällt bei Gesprächen ohne das Gericht und späterer schriftlicher Entscheidung auch im Sorgerechtsverfahren die Terminsgebühr an.
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Stichworte
Terminsgebühr ohne Termin,
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OLG Oldenburg zu § 137 II FamFG

Titel: OLG Oldenburg zu § 137 II FamFG
Az.: Az. 13 UF 46/10
Fundstellen NJW-Spezial 2010, 677
Vorschriften § 137 II FamFG
Kurzbe-
schreibung
Durch die Frist des § 137 II FamFG darf den Parteien der Verbund nicht abgeschnitten werden.
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Stichworte
Scheidungsverbund, isoliert, rechtsliches Gehör
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OLG Celle - Abzüge vom Einkommen bei PKH

Titel: OLG Celle - Abzüge vom Einkommen bei PKH
Az.: 10 WF 362/10
Fundstellen BeckRS 2010, 30725
Vorschriften
Kurzbe-
schreibung
Behandlung von Miete, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und Kindergeld
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Stichworte
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OLG Oldenburg: Elterngeld und Unterhalt

Titel: OLG Oldenburg: Elterngeld und Unterhalt
Az.: Az. 9 UF 79/100
Fundstellen BeckRS 2011, 00088
Vorschriften § 11 BEEG
Kurzbe-
schreibung
Wer Elterngeld bezieht und entweder unterhaltspflichtig ist oder Unterhalt bekommt, der hat einen Freibetrag, den er sich nicht auf Unterhalt oder Einkommen anrechnen lassen muss.
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Stichworte
Anrechnung Verwirkung Unterhalt
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Titel: BVerfG zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen und zur Dreiteilungsmethode
Az.: Az. 1 BvR 918/10 
Fundstellen FamRZ 2011, 437
Vorschriften §§ 1578, 1581, 1569, 1609 BGB, § 31 BVerfGG
Kurzbe-
schreibung
Der Gesetzgeber knüpft mit § 1578 BGB nach wie vor bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung an. Nachträglich eintretende Veränderung prägen diese Verhältnisse nur, wenn sie mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren. Der Ehegattenunterhalt einer neuen Ehe prägt nicht.
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Stichworte
Eheprägung, Bedarf, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit, Mangelfall
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Titel: OLG Oldenburg - Beiordnung im vereinfachten Unterhaltsverfahren
Az.: 13 WF 154/10
Fundstellen BeckRS 2010, 30771
Vorschriften
Kurzbe-
schreibung
Das Formular für das vereinfachte Unterhaltsverfahren empfiehlt, sich für den Antrag Hilfe zu holen. Deshalb muss auf Antrag ein Anwalt beigeordnet werden.
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Terminsgebühr vor Klageerhebung

Titel: Terminsgebühr vor Klageerhebung
Az.:
  IX ZR 198/09
Fundstellen FamRZ 2010, 1656
Vorschriften VV 3104
Kurzbe-
schreibung
Bei Vergleichsverhandlungen, die auf die Vermeidung eines Rechtsstreits gerichtet sind, kann die Terminsgebühr auch schon vor Klageerhebung anfallen.
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Stichworte
Mehrvergleich
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Samstag, 5. März 2011

BGH: Organisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur Verhinderung einer Verwechslung von Fristen

Titel: BGH: Organisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur Verhinderung einer Verwechslung von Fristen
Az.: XII ZB 66/10
Fundstellen NJW 2010, 3585
Vorschriften  ZPO § 85 ZPO § 85 Absatz II, ZPO § 233
Kurzbe-
schreibung
Wenn in mehreren Verfahren gleicher Parteien mehrere Fristen für Rechtsmittel und Rechtsmittelbegründung zu notieren sind, muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen verhindern, dass eine Verwechslung in der Behandlung der verschiedenen Verfahren entstehen kann. Er muss durch geeignete Anweisungen sicherstellen, dass grundsätzlich bei zwei oder mehr Rechtsmitteln in der Angelegenheit eines Mandanten die Frist für jedes dieser Rechtsmittel auch bei gleichzeitigem Fristablauf gesondert notiert wird. Hat er die Fristenkontrolle auf eine Fachangestellte übertragen, ist es darüber hinaus geboten, die notierten Fristen mit zusätzlichen eindeutigen Erkennungszeichen zu versehen.
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Stichworte
Seminarskript in Vorbereitung

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BGH: Organisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur Verhinderung einer Verwechslung von Fristen

Titel: BGH: Organisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur Verhinderung einer Verwechslung von Fristen
Az.: XII ZB 66/10
Fundstellen NJW 2010, 3585
Vorschrifte ZPO § 85 Absatz II, ZPO § 233
Kurzbe-
schreibung
Wenn in mehreren Verfahren gleicher Parteien mehrere Fristen für Rechtsmittel und Rechtsmittelbegründung zu notieren sind, muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen verhindern, dass eine Verwechslung in der Behandlung der verschiedenen Verfahren entstehen kann. Er muss durch geeignete Anweisungen sicherstellen, dass grundsätzlich bei zwei oder mehr Rechtsmitteln in der Angelegenheit eines Mandanten die Frist für jedes dieser Rechtsmittel auch bei gleichzeitigem Fristablauf gesondert notiert wird. Hat er die Fristenkontrolle auf eine Fachangestellte übertragen, ist es darüber hinaus geboten, die notierten Fristen mit zusätzlichen eindeutigen Erkennungszeichen zu versehen.
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Seminarskript in Vorbereitung

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BGH: Fristversäumnis und mehrere für die Überwachung Zuständige

Titel: BGH: Fristversäumnis und mehrere für die Überwachung Zuständige
Az.: XII ZB 143/10 und XII ZB 177/10
Fundstellen BeckRS 2010, 28296, NJW 2011, 385,
Vorschriften ZPO § 85 ZPO § 85 Absatz II, ZPO § 233
Kurzbe-
schreibung
Kann nicht genau geklärt werden,wer eine Frist gestrichen hat, obwohl sie noch nicht erledigt war, kann dem fristversäumenden Anwalt wegen Organisationsverschuldens keine Wiedereinsetzung gewährt werden.
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Seminarskript

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BGH: Beschränkung der Revision auf einen Teil des Zugewinnausgleichs unzulässig.

Titel: BGH: Beschränkung der Revision auf einen Teil des Zugewinnausgleichs unzulässig.
Az.: XII ZR 170/09
Fundstellen NJW 2011, 601,   FamRZ 2011, 81
Vorschriften BGB § 1376 | BGB § 1568b | ZPO § 287
Kurzbe-
schreibung
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich beruht auf einer Saldierung verschiedener, von den Ehegatten in der Ehe erworbener Vermögenspositionen. Er bildet aber insgesamt einen einheitlichen Anspruch und damit einen im Grundsatz unteilbaren Streitgegenstand, der nur insgesamt zur Überprüfung durch die Revision gestellt werden kann. Eine Beschränkung auf eine Verrechnungsposition ist unzulässig.
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