Titel: | BGH: Hausratsverteilung nur noch bei Gegenständen, die den Eheleuten gemeinsam gehören |
Az.: | XII ZR 170/09 |
Fundstellen | NJW 2011, 601 FamRZ 2011, 183 |
Vorschriften | § 1568 b BGB |
Kurzbe- schreibung | Seit Inkrafttreten des § 1568 b BGB findet die Verteilung von Haushaltssachen nur noch hinsichtlich der Gegenstände statt, die im gemeinsamen Eigentum beider Eheleute stehen. |
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