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Samstag, 5. März 2011

BGH: Hausratsverteilung nur noch bei Gegenständen, die den Eheleuten gemeinsam gehören

Titel: BGH: Hausratsverteilung nur noch bei Gegenständen, die den Eheleuten gemeinsam gehören
Az.: XII ZR 170/09
Fundstellen NJW 2011, 601 FamRZ 2011, 183
Vorschriften § 1568 b BGB
Kurzbe-
schreibung
Seit Inkrafttreten des § 1568 b BGB findet die Verteilung von Haushaltssachen nur noch hinsichtlich der Gegenstände statt, die im gemeinsamen Eigentum beider Eheleute stehen.
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