Titel: | OLG München - Zuständigkeit des eA-Gerichts auch für das Hauptsacheverfahren ( auch bei Umzug) |
Az.: | 33 WF 2159/10 |
Fundstellen | BeckRS 2010, 31122 |
Vorschriften | § 4 FamFG |
Kurzbe- schreibung | Hat sich ein Gericht schon einmal mit der Sache befasst und eine einstweilige Anordnung erlassen, dann ist es auch weiter zuständig, auch wenn die Zuständigkeit eigentlich nach allgemeinen Grundsätze gewechselt hat. |
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