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Samstag, 5. März 2011

OLG München - Zuständigkeit des eA-Gerichts auch für das Hauptsacheverfahren ( auch bei Umzug)

Titel: OLG München - Zuständigkeit des eA-Gerichts auch für das Hauptsacheverfahren ( auch bei Umzug)
Az.: 33 WF 2159/10

Fundstellen BeckRS 2010, 31122
Vorschriften § 4 FamFG
Kurzbe-
schreibung
Hat sich ein Gericht schon einmal mit der Sache befasst und eine einstweilige Anordnung erlassen, dann ist es auch weiter zuständig, auch wenn die Zuständigkeit eigentlich nach allgemeinen Grundsätze gewechselt hat.
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