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Samstag, 5. März 2011

OLG Schleswig: Beiordnung eines Anwalts im Vaterschaftsverfahren regelmäßig erforderlich

Titel:
 OLG Schleswig: In einem Vaterschaftsverfahren ist die Beiordnung
eines Anwalts im Rahmen der VKH regelmäßig erforderlich
Az.: 13 WF 134/10,
Fundstellen BeckRS 2010, 28240 
Vorschriften § 78 II FamFG
Kurzbe-
schreibung
Da in Vaterschaftsverfahren Gutachten erholt werden, deren Auswertung fachmännische Kenntnisse erfordern, muss regelmäüßig ein Anwalt beigeordnet werden.
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