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Samstag, 5. März 2011

BGH: Beschränkung der Revision auf einen Teil des Zugewinnausgleichs unzulässig.

Titel: BGH: Beschränkung der Revision auf einen Teil des Zugewinnausgleichs unzulässig.
Az.: XII ZR 170/09
Fundstellen NJW 2011, 601,   FamRZ 2011, 81
Vorschriften BGB § 1376 | BGB § 1568b | ZPO § 287
Kurzbe-
schreibung
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich beruht auf einer Saldierung verschiedener, von den Ehegatten in der Ehe erworbener Vermögenspositionen. Er bildet aber insgesamt einen einheitlichen Anspruch und damit einen im Grundsatz unteilbaren Streitgegenstand, der nur insgesamt zur Überprüfung durch die Revision gestellt werden kann. Eine Beschränkung auf eine Verrechnungsposition ist unzulässig.
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