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Samstag, 5. März 2011

BGH: Voreheliche berufliche Veränderung kann keinen ehebedingten Nachteil begründen

Titel: BGH: Voreheliche berufliche Veränderung kann keinen ehebedingten Nachteil begründen
Az.: XII ZR 202/08
Fundstellen NJW 2011, 147, NJW-Spezial 2010, 740, FamFR 2010, 533
Vorschriften
Kurzbe-
schreibung
Wer schon vorehelich um der (außerehelichen) Partnerschaft willen seinen Job aufgibt, erleidet dadurch im Hinblick auf die spätere Ehe keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578 b BGB

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