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Samstag, 5. März 2011

OLG Düsseldorf : Anwaltsauftrag für Räumungsprozess ist Geschäft nach § 1357 I BGB

Titel: OLG Düsseldorf : Anwaltsauftrag für Räumungsprozess ist Geschäft nach § 1357 I BGB
Az.: I-24-U 194/09
Fundstellen FamRZ 2011, 35
Vorschriften § 1357 I BGB
Kurzbe-
schreibung
Erteilt ein Ehegatten einem Anwalt den Auftrag, die Vertretung in einem Räumungsprozess hinsichtlich der Ehewohnung zu übernehmen, haftet auch der andere Ehegatte für die Anwaltskosten nach § 1357 I BGB
weitere
Stichworte
Schlüsselgewalt, Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

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