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Samstag, 5. März 2011

OLG Brandenburg: Elterngeld und Unterhalt - wieviel wird verrechnet?

Titel: OLG Brandenburg: Elterngeld und Unterhalt - wieviel wird verrechnet?
Az.: 9 UF 79/100
Fundstellen BeckRS 2011, 00088
Vorschriften § 11 BEEG
Kurzbe-
schreibung
Bei der Berechnung von Unterhalt bleibt Elterngeld in Höhe eines Sockelbetrags von € 300,00 außer Ansatz (in Höhe von 150,00, wenn der Bezugsberechtigte den Elterngeld-Bezug auf 2 Jahre streckt).
weitere
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