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Samstag, 5. März 2011

OLG München - Bei Betreuung des Zugewinnausgleichspflichtigen kein Arrestgrund für Ausgleichsforderung

Titel: OLG München - Bei Betreuung des Zugewinnausgleichspflichtigen kein Arrestgrund für Ausgleichsforderung
Az.: 33 UF 1650/10
Fundstellen BeckRS 2010, 28708
Vorschriften FamFG § 58 | FamGKG § 42 I
Kurzbe-
schreibung
Bei Betreuung des Zugewinnausgleichspflichtigen kein Arrestgrund für Ausgleichsforderung
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