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Samstag, 5. März 2011

OLG München: Terminsgebühr für außergerichtliche Verhandlungen auch bei freigestellter mündlicher Verhandlung

Titel: OLG München: Terminsgebühr für außergerichtliche Verhandlungen auch bei freigestellter mündlicher Verhandlung
Az.: 11 WF 331/10
Fundstellen BeckRS 2010, 21113
Vorschriften RVG Vorbem. 3III | RVG VV Nr. 3104
Kurzbe-
schreibung
Anwälte die im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens außergerichtlich verhandeln, verdienen die Terminsgebühr auch dann, wenn die Verfahrensordnung einen Termin nicht zwingend vorsieht.
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