Titel: | BGH zur Anrechnung von Kredit-Tilgungsraten beim Unterhalt |
Az.: | XII ZR 7/09 |
Fundstellen | FamRZ 2010, 1633 |
Vorschriften | § 528 BGB |
Kurzbe- schreibung | Keine Tilgung auf Kosten des Unterhaltsberechtigten. Tilgung anrechenbar, wenn sie das Vermögen des Berechtigten nicht mehrt. Keine Rückforderung wegen Verarmung. |
weitere Stichworte | Vorweggenommene Erbfolge, Erhaltungsaufwand, Nießbrauch |
Seminarskript |
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