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Freitag, 5. November 2010

BGH zur Anrechnung von Kredit-Tilgungsraten beim Unterhalt

Titel:BGH zur Anrechnung von Kredit-Tilgungsraten beim Unterhalt
Az.:XII ZR 7/09
FundstellenFamRZ 2010, 1633
Vorschriften§ 528 BGB
Kurzbe-
schreibung
Keine Tilgung auf Kosten des Unterhaltsberechtigten. Tilgung anrechenbar, wenn sie das Vermögen des Berechtigten nicht mehrt. Keine Rückforderung wegen Verarmung.
weitere
Stichworte
Vorweggenommene Erbfolge, Erhaltungsaufwand, Nießbrauch
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