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Freitag, 5. November 2010

BGH: Kindesunterhalt und Splittingvorteil aus neuer Ehe

Titel: BGH: Kindesunterhalt und Splittingvorteil aus neuer Ehe
Az.: XII ZR 160/08
Fundstellen NJW 2010, 2515
Vorschriften § 1603 II BGB
Kurzbe-
schreibung
Der Kindesunterhalt folgt der jeweiligen Einkommensentwicklung des Pflichtigen. Auch ein Splittingvorteil aus der neuen Ehe erhöht den Unterhalt. Das gilt auch, wenn der neue Ehegatte kein eigenes Einkommen hat und vom Splittingvorteil nicht mehr profiitert.
weitere
Stichworte
Steuern, Unterhaltsbedarf, fiktive Einzelveranlagung

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