Titel: | BGH: Kindesunterhalt und Splittingvorteil aus neuer Ehe |
Az.: | XII ZR 160/08 |
Fundstellen | NJW 2010, 2515 |
Vorschriften | § 1603 II BGB |
Kurzbe- schreibung | Der Kindesunterhalt folgt der jeweiligen Einkommensentwicklung des Pflichtigen. Auch ein Splittingvorteil aus der neuen Ehe erhöht den Unterhalt. Das gilt auch, wenn der neue Ehegatte kein eigenes Einkommen hat und vom Splittingvorteil nicht mehr profiitert. |
weitere Stichworte | Steuern, Unterhaltsbedarf, fiktive Einzelveranlagung |
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