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Freitag, 5. November 2010

OLG Karslruhe: Anwaltsgebühren auch, wenn kein Versrogungsausgleich stattfindet

Titel:OLG Karslruhe: Anwaltsgebühren auch, wenn kein Versorgungsausgleich stattfindet
Az.:16 WF 82/10
FundstellenNJW 2010, 2445
Vorschriften§ 3 III VersAusglG
Kurzbe-
schreibung
Der Anwalt verdient auch dann Gebühren aus dem Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs, wenn der Versorgungsausgleich nicht stattfindet.
weitere
Stichworte
Ausschluss, kurze Ehezeit, Terminsgebühr

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