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Freitag, 5. November 2010

BGH: Beiordnung eines Anwalts im FG-Verfahren

Titel:BGH: Beiordnung eines Anwalts im FG-Verfahren
Az.:XII ZB 232/09
FundstellenNJW 2010, 3029 = FamRZ 2010, 1427
Vorschriften§ 78 II FamFG
Kurzbe-
schreibung
Wo sich der Reiche vernünftigerweise einen Anwalt nimmt, bekommt auch der Arme einen Anwalt beigeordnet.
weitere
Stichworte
Notwendigkeit, Waffengleichheit, Schwierigkeit Sachlage Rechtslage Sach- und Rechtslage, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, subjektive Fähigkeitem, Horizont, Kriterien. objektive, 

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