Titel: | BGH: Beiordnung eines Anwalts im FG-Verfahren |
Az.: | XII ZB 232/09 |
Fundstellen | NJW 2010, 3029 = FamRZ 2010, 1427 |
Vorschriften | § 78 II FamFG |
Kurzbe- schreibung | Wo sich der Reiche vernünftigerweise einen Anwalt nimmt, bekommt auch der Arme einen Anwalt beigeordnet. |
weitere Stichworte | Notwendigkeit, Waffengleichheit, Schwierigkeit Sachlage Rechtslage Sach- und Rechtslage, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, subjektive Fähigkeitem, Horizont, Kriterien. objektive, |
Seminarskript |
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